Tuta Mail im Datenschutz-Check
Tuta (zuvor bis November 2023 als Tutanota bekannt) ist eine Open-Source-E-Mail-Software mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ein sicherer E-Mail-Dienst, der ein Freemium-Modell anbietet. Die Software und der Dienst werden von der Tutao GmbH entwickelt und betrieben, einem Unternehmen mit Sitz in Hannover.
Doch wie sieht es beim Datenschutz aus?
Bewertung:

Pro
✅ Keine Werbung oder Tracking
✅ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
✅ Serverstandort Deutschland
✅ Transparente Datenschutzerklärung
✅ Anonyme Registrierung
Contra
➖ Keine Versionierung der Datenschutzerklärung
➖ Nutzung eines US-Dienstes für Zahlungsabwicklungen bei Kreditkartenzahlungen
Fazit
Der Datenschutz von Tuta Mail wurde insgesamt sehr positiv bewertet und erhielt mit 92% erreichten Punkten die Bewertung SEHR GUT.
Tuta Mail überzeugt durch ein konsequentes Datenschutzkonzept: Keine Werbung, kein Tracking, keine IP-Protokollierung – und vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Kritikpunkte bestehen bei der fehlenden Versionierung der Datenschutzerklärung und der Nutzung von US-Diensten für Zahlungsabwicklungen. Insgesamt ist Tuta Mail eine sehr datenschutzfreundliche E-Mail-Lösung auf dem Markt.
Detaillierter Bericht
Anbieter |
Tutao GmbH |
GESAMTURTEIL (100%) |
SEHR GUT (1,3) |
Änderungen der Datenschutz-Erklärung |
10 von 20 |
Verschlüsselung |
35 von 35 |
Möglicherweise unfaire Datenschutz-Bestimmungen |
10 von 10 |
Automatisierte Entscheidungsfindung |
10 von 10 |
Betroffenenrechte |
20 von 20 |
Tracking |
23 von 25 |
Standort des Anbieters |
10 von 10 |
Sprache |
10 von 10 |
Datenverkauf |
10 von 10 |
Nutzung von Dritt-Diensten aus Dritt-Ländern |
8 von 10 |
Verantwortlicher |
10 von 10 |
Datenschutzbeauftragter |
5 von 10 |
Verständlichkeit |
10 von 10 |
Lesbarkeit |
10 von 10 |
Aktualität |
10 von 10 |
Zugänglichkeit |
10 von 10 |
Versionierung |
0 von 10 |
Technisch-Organisatorische Maßnahmen |
10 von 10 |
Verarbeitungsumfang und Zwecke |
40 von 40 |
App Installation |
20 von 20 |
App Informationen |
20 von 20 |
Cookies auf Dienste-Website |
40 von 40 |
Tuta Mail, betrieben von der Tutao GmbH mit Sitz in Hannover, präsentiert sich als datenschutzorientierter E-Mail-Dienst. Die Datenschutzerklärung vom 26. September 2022 legt dar, dass alle Nutzerdaten Ende-zu-Ende verschlüsselt gespeichert werden. Ausnahmen bilden lediglich E-Mail-Adressen sowie Absender- und Empfängeradressen. Die Speicherung erfolgt in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland.
Der Dienst verzichtet auf Tracking, Werbung und IP-Protokollierung. Standardmäßig werden IP-Adressen weder bei der Anmeldung noch beim Versenden von E-Mails gespeichert. Zudem werden IP-Adressen aus den E-Mail-Headern entfernt, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.
Die Datenschutzerklärung informiert umfassend über die Betroffenenrechte gemäß DSGVO. Ein Datenschutzbeauftragter ist benannt und per E-Mail erreichbar. Allerdings fehlen Angaben zu früheren Versionen der Datenschutzerklärung, was die Nachvollziehbarkeit von Änderungen erschwert.
Für die Zahlungsabwicklung bei kostenpflichtigen Tarifen werden Dienste wie PayPal (Europa) und Braintree (USA) genutzt. Während PayPal innerhalb der EU ansässig ist, stellt die Nutzung von Braintree eine Datenübermittlung in ein Drittland dar. Die Datenschutzerklärung verweist auf entsprechende Verträge bzw. geeignete Garantien, um die DSGVO-Konformität sicherzustellen.
Die App-Informationen im Google Play Store bestätigen die datenschutzfreundliche Ausrichtung von Tuta Mail. Die App ist quelloffen, unterstützt keine Tracking-Mechanismen und ermöglicht eine anonyme Registrierung ohne Angabe persönlicher Daten.
EUSEC® Bewertungen, Testsiegel und Gütesiegel
Was ist der Unterschied zwischen einem Check, einem Test und einer Zertifizierung? Welche Aussagekraft haben diese jeweils? Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an eusec@bay-sec.de.
- 22 Prüfpunkte
- Prüfung nach EUSEC® Maßstäben
- Kostenlos
- Bewertung durch Experten
- Siegel-Nutzung stark eingeschränkt (z.B. nur Online auf eigener Webseite).
- 60 Prüf-/Testpunkte
- Bewertung + umfassender Security-Test
- Beauftragung notwendig (kostenpflichtig)
- Umfassender Test des Produkts
- Siegel-Nutzung umfassend erlaubt (z.B. Online, Print, Shops, Radio, TV).
- 60 Prüf-/Testpunkte
- 3 Zertifizierungsschritte
- Bewertung, Test + ständige Kontrollen
- Beauftragung notwendig (kostenpflichtig)
- Ständige Kontrollen und Überwachungen
- Siegel-Nutzung am meisten erlaubt, auch vor Gericht.
Autor: Benjamin S. Nitzinger
Durchführung: Mai 2025.
ID: 2505-11
Grundsätze: Erfahren Sie hier mehr zu unseren Bewertungsgrundsätzen, die auch für diese Analyse galten: „So arbeiten wir“ bzw. https://eusec.info/de/so-arbeiten-wir/
Ziel: Ziel der Bewertung ist die Beurteilung der Datenschutzerklärungen – jeweils auf Basis des EUSEC-DC25-A-Verfahrens.
Gegenstand der Bewertung: Untersucht wurden die Datenschutz-Erklärungen des Dienstes und des Anbieters.
Konzept: Es wurde das hier offengelegte Konzept EUSEC-DC25-A angewendet, das Verfahren und Bewertungskriterien umfasst. Das Konzept gibt unsere Einschätzung und Meinung wieder, was wir als wichtig erachten. Das Prüfverfahren beruht auf privat entwickelten Kriterien. Es handelt sich nicht um eine Zertifizierung nach DSGVO Art. 42.
Offenlegung des Konzepts „EUSEC-DC25-A“
Dynamische Analyse und UI/UX-Evaluation:
Der Dienst und die Webseite des Anbieters wurde auf handelsüblichen Smartphones mit aktuellem Betriebssystem (Android oder iOS) aufgefrufen. Die Website wurde unter Nutzung gängiger Browser (Chrome oder Edge) und Betriebssysteme (Mac, Linux oder Windows) betrachtet. Virtuelle Hardware oder Simulatoren kamen nicht zum Einsatz. Bei der Methode der dynamischen Analyse wurde das zu untersuchende Objekt ausgeführt, um spezifische Aufgabenstellungen nachvollziehbar zu bewerten. Im Rahmen der UI/UX-Evaluation wurde ermittelt, ob bestimmte Nutzerinteraktionen innerhalb definierter Grenzen und unter Berücksichtigung der Benutzerfreundlichkeit umsetzbar sind (z. B. Wie viele Klicks sind erforderlich, um alle Cookies zu deaktivieren?).
Dokumentenprüfung:
Ein qualifizierter Datenschutzauditor bewertete die Datenschutzerklärungen inhaltlich und formell.
Für jede erfüllte Anforderung wird eine entsprechende Punktzahl vergeben. Die Fragestellungen sind so aufgebaut, dass pro Bereich eine maximale Punktzahl erreicht werden kann. Die jeweils höchstmögliche Punktzahl wird im Bericht transparent ausgewiesen.
Unterpunkte, die nur bei Vorliegen bestimmter Bedingungen berücksichtigt werden, sind durch rechtsbündige Formatierung hervorgehoben. Zusätzlich gibt es sogenannte K.O.-Kriterien, die mit einem „X“ markiert sind. Ist ein solches Kriterium erfüllt, können für den entsprechenden Abschnitt keine Punkte vergeben werden. Wird eine Anforderung nicht vollständig, jedoch teilweise oder auf anderem Weg sinnvoll erfüllt, können Teilpunkte vergeben werden.
Bewertungskonzept mit standardisierten Kriterien:
Ein standardisiertes Vorgehen und standardisierte Kriterien für Apps wurde angewandt. Die Bewertung umfasst die Datenschutz-Erklärung der Webseite des Anbieters.
Kriterium für diese Kategorie:
Dieses Konzept gilt für digitale Angebote mit einer App.
GESAMTURTEIL (100%) |
Maximale Punkte |
Punkte |
Schritt |
Änderungen der Datenschutz-Erklärung |
20 |
5 |
Ist eine explizite Information nach erfolgten Änderungen in der App gemäß Datenschutzerklärung vorgesehen? |
5 |
Ist eine explizite Information nach erfolgten Änderungen in der E-Mail gemäß Datenschutzerklärung vorgesehen? |
||
3 |
Ist eine explizite Information nach erfolgten Änderungen auf der Website gemäß Datenschutzerklärung vorgesehen? |
||
3 |
Ist ein Datum auf der Datenschutzerklärung angegeben? |
||
4 |
Wird auch die frühere Version der Datenschutzerklärung zur Ansicht angeboten? |
||
2 |
Sieht die Datenschutzerklärung lediglich eine Aktualisierung und Veröffentlichung neuer Datenschutzrichtlinien auf der Website vor? |
||
1 |
Beschreibt die Datenschutzerklärung lediglich, dass die Erklärung regelmäßig aktualisiert wird, aber nicht, wie und wo der Kunde sich selbst darüber informieren kann? |
||
Verschlüsselung |
35 |
20 |
Ist der Datenverkehr der Anbieter-Website verschlüsselt? |
15 |
Werden aktuelle Verschlüsselungsverfahren verwendet (TLS 1.2 und TLS 1.3, jedoch nicht TLS 1.0 und TLS 1.1)? |
||
Möglicherweise unfaire Datenschutz-Bestimmungen |
10 |
4-10 |
Wie viele Anzeichen bestehen dafür, dass es unfaire Datenschutzbestimmungen gibt? |
Automatisierte Entscheidungsfindung |
10 |
10 |
Ist die automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling ausgeschlossen? |
5 |
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling statt, aber es ist ein deutlicher Grund angegeben? |
||
2 |
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling statt, aber es ist nicht vollständig verständlich? |
||
0 |
Fehlt eine Aussage bezüglich automatisierter Entscheidungsfindung oder Profiling und gibt es Anzeichen, dass diese dennoch stattfindet? |
||
Betroffenenrechte |
20 |
10 |
Wird über alle Betroffenenrechte informiert? |
0-10 |
Wie viele Schwächen bei der Information über Betroffenenrechte können erkannt werden (z. B. undeutlich, nicht vollständig klar)? |
||
Tracking |
25 |
25 |
Sind keine Tracking-Maßnahmen vorgesehen? |
10 |
Ist das Tracking kontrollierbar als Ganzes (bedeutet: vollständig deaktivierbar und nicht nur in Teilen)? |
||
10 |
Findet das Tracking in anonymisierter Form statt? |
||
5 |
Wenn nein, findet das Tracking in pseudonymisierter Form statt? |
||
3 |
Ist das Tracking sinnvoll begründet? |
||
Standort des Anbieters |
10 |
10 |
Ist der Standort des Anbieters in Deutschland? |
8 |
Wenn nein: Ist der Standort des Anbieters ansonsten in der EU oder in einem Land, wo die DSGVO gilt? |
||
6 |
Wenn nein: Ist der Standort in einem Land, in dem ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt? |
||
6 |
Wenn nein: Ist das Unternehmen durch ein Datenschutz-Abkommen (z. B. EU-US Data Privacy Framework) abgedeckt? |
||
6 |
Wenn nein: Wurden gemäß Datenschutzerklärung Verträge mit Standardvertragsklauseln gemäß der Europäischen Kommission abgeschlossen? |
||
3 |
Wenn nein, informiert der Anbieter transparent darüber und holt eine explizite und informierte Einwilligung für die Datenverarbeitung ein und sieht der Anbieter spezifische Kontaktkanäle für Datenschutz-Anfragen vor (z. B. E-Mail oder Formular für Datenschutz-Anfragen)? |
||
Sprache |
10 |
10 |
Ist die Datenschutzerklärung in Zielgruppen-Sprache (z.B. Deutsch)? |
5 |
Ist die Datenschutzerklärung NUR in englischer Sprache, aber nicht in Zielgruppen-Sprache (z.B. Deutsch)? |
||
0 |
Ist die Datenschutzerklärung weder in der Zielgruppen-Sprache (z.B. Deutsch) noch Englisch? |
||
Datenverkauf |
10 |
10 |
Ist kein Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte vorgesehen? |
5 |
Wenn Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe vorgesehen ist, kann dies durch Wahlmöglichkeiten kontrolliert (z. B. Opt-In) werden und ist der Verkauf standardmäßig deaktiviert? |
||
2 |
Wenn Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe vorgesehen ist, ist dies standardmäßig „aktiviert“ und kann der Verkauf durch Wahlmöglichkeiten kontrolliert (z. B. Opt-Out)? |
||
3 |
Wenn Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe vorgesehen ist, sind die Dritten bzw. Käufer konkret benannt? |
||
X |
Gibt es Anzeichen, dass persönliche Daten verkauft oder weitergegeben werden, ohne dass dies offengelegt wird? |
||
Nutzung von Dritt-Diensten aus Dritt-Ländern |
10 |
10 |
Findet keine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte statt, um die Dienstleistung zu erbringen? |
8 |
Gibt es gemäß der Datenschutzerklärung Dienste zum Zwecke der Verarbeitung persönlicher Daten von Anbietern aus Deutschland, der EU oder einem Land mit Angemessenheitsbeschluss oder sind diese durch ein anderweitiges Datenschutz-Abkommen (z. B. EU-US Data Privacy Framework) abgedeckt? |
||
5 |
Wenn nein, sind Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gültig und wird der Nutzer explizit um Zustimmung gefragt? |
||
3 |
Wenn auch keine Standardvertragsklauseln abgeschlossen wurden, wird explizit um Zustimmung gefragt und dies in einfach zugänglicher sowie in der Datenschutzerklärung offengelegt? |
||
Verantwortlicher |
10 |
10 |
Ist der Verantwortliche vollständig benannt? Vollständig bedeutet: Firmenname, Anschrift, Land, eMail Adresse, Telefonnummer und Fax sind aufgeführt. |
8 |
Ist der Verantwortliche benannt, mit Firmenname, Anschrift, Land, und Telefonnummer. Aber es fehlen eMail Adresse oder Fax. |
||
6 |
Ist der Verantwortliche benannt, mit Firmenname, Anschrift, Land, und Telefonnummer sind aufgeführt. Aber es fehlen eMail und Fax. |
||
4 |
Ist der Verantwortliche nur grob benannt? Grob bedeutet: Firmenname, Anschrift, Land. Aber es fehlen eMail, Fax und Telefonnummer. |
||
2 |
Ist der Verantwortliche lediglich namentlich benannt? Aber es fehlen weitere Angaben wie, Anschrift, eMail, Fax und Telefonnummer. |
||
0 |
Der Verantwortliche ist nicht benannt und/oder erschwert identifizierbar. |
||
Datenschutzbeauftragter |
10 |
10 |
Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt und vollständig mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten (eMail und Fax) angegeben? |
8 |
Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt, aber Kontaktdaten unvollständig, z.B. eMail oder Fax fehlen ? |
||
3 |
Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt, aber ohne weitere Kontaktdaten? |
||
0 |
Es ist kein Datenschutzbeauftragter benannt. |
||
Verständlichkeit |
35 |
10 |
Sind die Formulierungen der Datenschutzerklärung verständlich und werden komplizierte Begriffe (z. B. Fachbegriffe) vermieden? |
8 |
Werden nur wenige komplizierte Begriffe verwendet? |
||
5 |
Werden an einigen Stellen komplizierte Begriffe verwendet? |
||
2 |
Werden an vielen Stellen komplizierte Begriffe verwendet? |
||
0 |
Ist die Datenschutzerklärung als nicht verständlich für normale Verbraucher einzustufen? |
||
Lesbarkeit |
10 |
10 |
Ist das Format und Struktur sehr gut lesbar? Ist die Schriftgröße angemessen? Ist die Schriftart sehr gut lesbar? Sind die Formatierungen sehr gut aufgebaut? Werden die Texte in einer gut lesbaren Ansicht dargestellt? |
7 |
Es bestehen geringe Mängel an einem oder zwei obigen Kriterien. |
||
5 |
Es bestehen beachtenswerte Mängel an mehreren obigen Kriterien. |
||
4 |
Es bestehen erhebliche Mängel, jedoch nicht gravierend. |
||
0 |
Es bestehen ernsthafte Mängel. Die Lesbarkeit wird erheblich erschwert! |
||
Aktualität |
10 |
10 |
Macht die Datenschutz-Erklärung einen aktuellen Eindruck? Ist ein Datum angegeben? Liegt das Datum weniger als 1 Jahre zurück? |
7 |
Macht die Datenschutz-Erklärung einen aktuellen Eindruck? Ist ein Datum angegeben? Liegt das Datum weniger als 3 Jahre zurück? |
||
5 |
Macht die Datenschutz-Erklärung einen aktuellen Eindruck? Es fehlt aber ein Datum? |
||
0 |
Die Datenschutz-Erklärung macht einen veralteten Eindruck, das Datum liegt länger als 4 Jahre zurück oder es fehlt das Datum komplett. |
||
Zugänglichkeit |
10 |
10 |
Datenschutzerklärung ist leicht zugängilich mit 1 Klick. Datenschutz-Erklärung kann später wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden. |
8 |
Datenschutzerklärung ist zugängilich mit 2 Klicks oder weniger. Datenschutz-Erklärung kann später wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden. |
||
6 |
Datenschutzerklärung ist zugängilich mit 3 Klicks oder weniger. Datenschutz-Erklärung kann später wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden. |
||
3 |
Datenschutz-Erklärung kann nach erstmaligem Aufruf nicht mehr wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden. |
||
0 |
Datenschutzerklärung ist nicht zugänglich oder Link funktioniert nicht. |
||
Versionierung |
10 |
10 |
Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht und leicht erkenntlich (mit maximal 2 Klicks). |
8 |
Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht, aber zugänglich (3 oder 5 Klicks). |
||
6 |
Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht, aber nicht komfortabel zugänglich (3 oder 5 Klicks). |
||
2 |
Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht, aber schwerer zugänglich (5 oder 6 Klicks). |
||
0 |
Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind nicht veröffentlicht oder es sind 7 Klicks oder mehr notwendig. |
||
Technisch-Organisatorische Maßnahmen |
10 |
10 |
Es wird versichert, dass technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten bestehen. Die Beschreibung ist umfassend. |
5 |
Es wird versichert, dass technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten bestehen. Die Beschreibung ist akzeptabel. |
||
0 |
Es wird nicht versichert, dass technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten bestehen. |
||
Verarbeitungsumfang und Zwecke |
40 |
10 |
Werden die verarbeiteten Informationen nicht nur umschrieben (z. B. Geräte-Daten), sondern konkret genannt (z. B. IP-Adresse)? |
7 |
Werden die verarbeiteten Daten nur umschrieben in Kategorien – aber nicht konkret benannt? |
||
0 |
Werden die verarbeiteten Daten weder in Kategorien umschrieben noch konkret benannt? |
||
10 |
Ist ein konkreter Zweck benannt? |
||
0 |
Fehlt der konkrete Zweck? |
||
10 |
Wird für die Verarbeitung eine konkrete Rechtsgrundlage aufgeführt? |
||
5 |
Wird für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage genannt, aber diese ist ev. nicht umfassend oder nicht klar genug beschrieben? |
||
0 |
Wird für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage aufgeführt? |
||
10 |
Wird konkret aufgeführt wie lange die Daten gespeichert werden? |
||
7 |
Wird die Speicherdauer an einigen Stellen lediglich umschrieben, aber es fehlen konkrete Nennungen? |
||
0 |
Wird auf die Speicherdauer gar nicht eingegangen? |
||
App Installation |
20 |
20 |
Ist die App über offizielle App-Stores installierbar? |
6 |
Wenn nein, erfolgt der Download nur über einen QR-Code oder einen Link, jeweils von der Website des App-Herstellers? |
||
2 |
Wenn nein, ist die App nur über Drittanbieter oder inoffizielle Quellen verfügbar? |
||
App Informationen |
20 |
20 |
Wird vor der Installation der App umfassend über Datensicherheit informiert? |
Cookies auf Dienste-Website |
40 |
40 |
Werden optionale Cookies (z. B. zu Statistik- oder Marketingzwecken) vollständig vermieden? |
10 |
Wenn verständlich und übersichtlich: 10 Punkte. |
||
0-15 |
Wie viele Klicks sind notwendig, um alle nicht notwendigen Cookies abzulehnen? |
||
0-10 |
Wie viele Klicks sind notwendig, um nach getroffener Auswahl Änderungen vorzunehmen? |
||
x |
Wird die Cookie-Auswahl sehr erschwert (z. B. durch Dark Patterns oder komplizierte Gestaltung)? |
Jeder Schritt wird mit Punkten bewertet. Die spezifischen Kriterien für die jeweilige Punktevergabe sind im Konzept dokumentiert. Wird ein Kriterien teilweise erfüllt, können auch anteilige Punkte vergeben werden. Wird ein Kriterium auf eine andere Art gelöst, als angenommen, aber das Ziel wird dennoch erreicht, können dennoch Punkte vergeben werden. Pro Bereich werden die Punkte der einzelnen Schritte addiert. Für jeden Bereich wird prozentual berechnet, wie viele Punkte von den maximal möglichen Punkten erreicht wurden. Anhand des folgenden Bewertungsschlüssels ergibt sich dann die Bezeichnung und die Note. Die Verteilung innerhalb der Bewertungsbereiche erfolgt anteilig, z. B. entsprechen 88 % der Note 1,4, 94 % beispielsweise der Note 1,2.
Für jeden Bereich wird eine Note berechnet sowie eine Bezeichnung festgelegt. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel für die Bewertung der Bereichsergebnisse:
Prozentual erreichte Punktzahl im jeweiligen Bereich |
= Note |
= Bezeichnung |
100% – 88% |
= 1,0 – 1,5 |
= Sehr gut |
87% – 70% |
= 1,51 – 2,5 |
= Gut |
69% – 55% |
= 2,51 – 3,5 |
= Befriedigend |
54% – 50% |
= 3,51 – 4,5 |
= Ausreichend |
49% – 40% |
= 4,51 – 5,5 |
= Mangelhaft |
39% – 0% |
= 5,51 – 6,0 |
= Ungenügend |
Gesamt- oder Teilbewertungen werden mit einer Stelle nach dem Komma angegeben und vorher entsprechend aufgerundet oder abgerundet. Zum Beispiel würde die Note 1,44 auf 1,4 abgerundet, aber die Note 1,45 würde auf 1,5 aufgerundet.
Berechnung der Gesamtbewertung
Wenn alle Bereiche gleich gewichtet sind, gilt die mit dem arithmetischen Mittelwert errechnete Note als Gesamtnote. Folgende Formel wird angewandt:
Gesamtnote = |
∑ Ni |
n |
Wenn es eine unterschiedliche Gewichtung je Bereich gibt, gilt die mit der gewichteten Durchschnittsformel errechnete Note als Gesamtnote. Folgende Formel wird angewandt:
Gesamtnote = |
∑(Ni × Wi) |
∑Wi |
Ni seien die jeweiligen Bewertungen als Note, und Wi seien jeweiligen Gewichtungen. n sei die Anzahl der in die Berechnung zu berücksichtigenden Bewertungen als Note. Das errechnete Ergebnis wird wird als Note als Zahl und als ausgeschriebene Bewertung dargestellt. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel:
= Errechnete Gesamtbewertung |
= Bewertung ausgeschrieben |
= Award Qualifikation |
1,0 – 1,5 |
Sehr gut |
qualifiziert für EUSEC DATENSCHUTZ-AWARD |
1,51 – 2,5 |
Gut |
– |
2,51 – 3,5 |
Befriedigend |
– |
3,51 – 4,5 |
Ausreichend |
– |
4,51 – 5,5 |
Mangelhaft |
– |
5,51 – 6,0 |
Ungenügend |
– |
Die Voraussetzung für einen Award ist eine Gesamtbewertung von 1,0 bis 1,5.
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- Wurde die Bewertung vor der Durchführung mit einem möglichen Konkurrenten des Anbieters/Herstellers abgesprochen oder beauftragt: nein
- Wurde Werbung mit Ergebnissen, Marken oder anderen Kennzeichen gestattet: nein
3.1 Offenlegung der Bedingungen und Entgelte: Nicht relevant, da nein. - Wurde künstliche Intelligenz bei Erstellung dieses Artikels verwendet?: Ja (z.B. Rechtschreibprüfung).
Verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV:
BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH
Benjamin Salko Nitzinger
Stoißberg 79
83454 Anger
Der Bericht und die Ergebnisse basieren ausschließlich auf den durchgeführten Checks und sind unabhängig von kommerziellen Interessen oder Einflussnahme durch Dritte. Das Ergebnis ist unabhängig von etwaigen Lizenzgebühren für das Gütesiegel oder die Verwendung des Berichts. Das Ergebnis darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters für werbliche Zwecke genutzt werden. Die Methoden und Bewertungskriterien sind transparent und öffentlich zugänglich. Weitere Details finden Sie auf unserer Website. Die redaktionelle Verantwortung für den Bericht liegt bei der BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH, die die Bewertung unabhängig und ohne Einflussnahme Dritter durchgeführt hat. Die Verantwortung wird von den zuständigen Mitarbeitern getragen, die die Bewertung unter transparenten und definierten Kriterien durchgeführt haben.