Das EUSEC.info Online-Magazin ist ein Angebot der BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH (nachfolgend nur BaySec genannt). EUSEC.info ist seit 2025 ein Portal für Digitales (z.b. vernetzte Geräte, Apps und digitale Angebote) mit Fokus auf IT-Sicherheit und Datenschutz. Das EUSEC® Testsiegel bzw. Logo ist privatwirtschaftlich und kein staatliches Siegel.
Ziel von EUEC.info ist es eine gesellschaftliche Diskussion hinsichtlich der Wichtigkeit von Datenschutz und IT-Sicherheit, insbesondere bei vernetzten Geräten, Apps und digitalen Diensten/Angeboten zu fördern. Die BaySec wurde 2022 gegründet. Die BaySec ist Partner der Allianz für Cybersicherheit des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie ist Schulungsanbieter für den BSI IT-Grundschutz-Praktiker und nimmt Prüfungen ab. Außerdem ist die BaySec Konformitätsbewertungsstelle für das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI. Wir verfügen über herausragende Expertise im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit.
EUSEC.info ist ein Angebot der BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit, die zu 100 % im Privatbesitz des Gründers und geschäftsführenden Gesellschafters Benjamin Salko Nitzinger steht. Der Unternehmenssitz befindet sich in Anger, Deutschland. Das Ziel des EUSEC.info Online-Magazins ist es, objektive Berichterstattung im Bereich der Technologie zu liefern, mit besonderem Fokus auf Tests von Datenschutz- und IT-Sicherheitsaspekten aktueller smarter Geräte, digitaler Angebote und Apps. Die BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH – bietet über andere Plattformen und Geschäftsbereiche (z. B. www.bay-sec.de) Dienstleistungen um den Bereich der Cybersicherheit an. Die lizenzierte Vergabe eines Testsiegels oder Awards ist jedoch ausgeschlossen, sofern die BaySec den betreffenden Kunden innerhalb der letzten 12 Monate zuvor in dem betreffenden Testobjekt beraten hat.
EUSEC® stellt seine Testberichte kostenfrei zur Verfügung und finanziert sich durch den Verkauf von Lizenzen für Testsiegel und Award-Logos. Hersteller haben zudem die Möglichkeit, kostenpflichtige Tests zu beauftragen. Die Zahlung erfolgt im Voraus und ist unabhängig vom Testergebnis. Es besteht keinerlei Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu vergeben, und die Zahlung ist nicht an bestimmte Resultate geknüpft. Jeder Test wird anhand vorab definierter Kriterien und standardisierter EUSEC-Verfahren durchgeführt (z. B. EUSEC-D-251-TRD für Trading-Apps). Es existieren keine herstellerspezifischen Testkriterien oder -verfahren. Die Kriterien für die Tests werden also transparent gemacht und gelten für alle Produkte der gleichen Produktkategorie. Damit wird kein Wettbewerber benachteiligt.
Die Testgeräte werden entweder vom Hersteller/Anbieter, einer vom Hersteller/Anbieter beauftragten Agentur, einem Partner (allein für die Dauer des Tests, Geräte werden danach zurückgegeben) oder durch die Redaktion käuflich erworben. Die Auswahl der zu testenden Geräte erfolgt intern durch die Redaktion. Eine Einflussnahme von Herstellern oder Anbietern auf die Testberichte ist nicht zulässig, es sei denn, eine Gegendarstellung, Stellungnahme oder Einwände sind objektiv begründet. Es besteht keine Verpflichtung zum Erwerb eines Testsiegels und keine Verpflichtung einen Test verdeckt zu halten – abgesehen von sogenannten Beta-Tests, bei denen unfertige Produkte oder Angebote, die noch nicht für den Markt bestimmt sind, geprüft werden.
Als professionelles, europaweit agierendes Online-Medium erhalten wir regelmäßig Einladungen von Herstellern zu verschiedenen Presseveranstaltungen, die jährlich transparent offen gelegt werden.
Der Aufwand für unsere Tests ist hoch. Je nach Testidee vergehen mehrere Wochen oder Monate bis zur Veröffentlichung der Testergebnisse. Nach einer gründlichen Planungsphase erstellen die Tester der BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH ein Testkonzept und erwerben die Testprodukte anonym. Abweichungen von diesem Vorgehen werden im jeweiligen Testbericht transparent dargelegt. Die Testergebnisse werden abschließend durch die BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH veröffentlicht.
Die BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH führt Tests an einer Vielzahl von digitalen oder vernetzten Produkten durch. Einen Überblick über den allgemeinen Ablauf eines Tests erhalten Sie in den folgenden Beschreibungen.
Bei der Entwicklung von Testideen können verschiedene Quellen herangezogen werden:
Diese Quellen dienen sowohl der Identifikation neuer Testideen als auch der Ableitung geeigneter Testkriterien.
Im Rahmen der Testplanung werden eine Projektbeschreibung sowie eine Grobplanung erstellt. Zudem berücksichtigen wir beispielhafte Standards im jeweiligen Testbereich. Falls erforderlich, erfolgt eine Abstimmung mit anderen Testorganisationen.
Wenn die BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH als unabhängiger Testveranstalter agiert, werden die Testprodukte (z. B. Apps, smarte Geräte) anonym beschafft. Sofern es rechtlich, technisch oder vertraglich zulässig ist, erfolgt die Registrierung unter einem Decknamen.
Beauftragt ein Anbieter einen Test, beschafft die BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH die Testprodukte ebenfalls anonym, sofern möglich. In diesem Fall werden die Beschaffungskosten weitergereicht. Eine kostenlose Überlassung von Testgeräten im Sinne einer Vorteilsgewährung wird grundsätzlich abgelehnt. Falls ein Testgerät bereitgestellt wird, erfolgt nach Abschluss des Tests entweder eine Rücksendung oder eine fachgerechte Vernichtung.
Den Herstellern wird eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen eingeräumt, um eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Gesamtnote 2,6 oder schlechter ausfällt. Dies tun wir, um eine möglicherweise nicht-gerechtfertigte, negative Auswirkung auf den Hersteller/Anbieter zu vermeiden. Diese Stellungnahme wird sorgfältig auf Sachlichkeit geprüft und gegebenenfalls in geeigneter Form berücksichtigt, etwa als Ergänzung im Testbericht.
Die BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH kann für die Durchführung eines Tests kostenpflichtig beauftragt werden. Folgende Maßnahmen werden ergriffen, damit die Tests sachlich, fair und nachvollziehbar sind:
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