LOVOO Dating im Datenschutz-Check

LOVOO im Datenschutz-Check: Liebt LOVOO auch den Datenschutz?

LOVOO ist ein Dating-Angebot, welches über eine App oder Web den Austausch zwischen Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht. Die Plattform bietet verschiedene Funktionen wie Standortsuche, Chat und Livestreams, um das Kennenlernen zu erleichtern. LOVOO wird von der PE Digital GmbH betrieben und richtet sich an Menschen, die neue Kontakte knüpfen oder potenzielle Partner finden möchten.

Bewertung:

https://eusec.info/de/wp-content/uploads/sites/2/2025/05/DE-LOVOO-Datenschutz-Check-2505-13-F-small.png
Download der lizensierten Bewertungsgrafik als PNG-Datei.

Pro

✅ Verständliche Datenschutzerklärung.
✅ Tracking Kontrolle: „Alles ablehnen“ auf einfache Weise möglich.
✅ Der Datenschutzbeauftragte ist benannt und gut erreichbar.
✅ Datenschutzerklärung übersichtlich und leicht zugänglich.

Contra

➖ Unklar wie über Änderungen der Datenschutz-Erklärung informiert wird
➖ Frühere Versionen der Datenschutzerklärung sind nicht verfügbar
➖ Fehlende Bestätigung ob Tracking anonym erfolgt

Fazit

Der Datenschutz-Check von LOVOO: Gute Bewertung mit 85 %

Der Datenschutz von LOVOO überzeugt, hat aber auch verbesserungsfähige Bereiche. Positiv fällt auf, dass Betroffenenrechte zufriedenstellend beschrieben sind und ein Datenschutzbeauftragter mit echtem Namen benannt ist. Auch bei Drittlandübermittlungen werden Standardvertragsklauseln und Angemessenheitsbeschlüsse berücksichtigt.  Die Datenschutzerklärung ist in deutscher Sprache gut lesbar und verständlich. Das Tracking kann deaktiviert werden und es ist komfortabel möglich alles abzulehnen. Wegen kleineren Punkten verpasst LOVOO mit einer Bewertung von 1,6 knapp das Prädikat SEHR GUT.

Detaillierter Bericht

Anbieter
Dienst

PE Digital GmbH
LOVOO (App/Web)

BEWERTUNG (100%)

GUT (1,6)

Änderungen der Datenschutz-Erklärung

3 von 20

Verschlüsselung

35 von 35

Möglicherweise unfaire Datenschutz-Bestimmungen

10 von 10

Automatisierte Entscheidungsfindung

7 von 10

Betroffenenrechte

20 von 20

Tracking

15,5 von 25

Standort des Anbieters

10 von 10

Sprache

10 von 10

Datenverkauf

10 von 10

Nutzung von Dritt-Diensten aus Dritt-Ländern

8 von 10

Verantwortlicher

10 von 10

Datenschutzbeauftragter

8 von 10

Verständlichkeit

10 von 10

Lesbarkeit

10 von 10

Aktualität

10 von 10

Zugänglichkeit

10 von 10

Versionierung

0 von 10

Technisch-Organisatorische Maßnahmen

10 von 10

Verarbeitungsumfang und Zwecke

37 von 40

App Installation

20 von 20

App Informationen

20 von 20

Cookies auf Dienste-Website

33 von 40

LOVOO im Datenschutz-Check: Viele Stärken – einige Lücken

Die App und Webplattform des Dating-Dienstes LOVOO, bereitgestellt von der PE Digital GmbH, schneidet mit der Bewertung GUT (1,6) ab, zeigt aber vereinzelt Verbesserungsmöglichkeiten in puncto Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Besonders positiv fällt die technische Umsetzung auf: Die eingesetzte Verschlüsselung erreicht die volle Punktzahl (35 von 35), was für ein hohes Maß an Sicherheit beim Umgang mit sensiblen Nutzer*innendaten spricht. Auch Betroffenenrechte werden umfassend gewährt und klar dargestellt – ein zentrales Kriterium für die Vertrauenswürdigkeit digitaler Dienste.

Zudem punktet LOVOO durch eine gut lesbare, aktuelle und leicht zugängliche Datenschutzerklärung in deutscher Sprache. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter sind benannt, und auch zu potenziell unfairen Klauseln oder dem Verkauf personenbezogener Daten finden sich keine negativen Auffälligkeiten. Vorbildlich ist auch die namentliche Nennung der Datenschutzbeauftragten.

Weniger überzeugend präsentiert sich LOVOO jedoch beim Thema Tracking: Die Datenschutzerklärung lässt nicht erkennen, dass Tracking-Daten grundsätzlich pseudonymisiert oder anonymisiert sind, weshalb nur Teilpunkte vergeben wurden.

Ein weiteres Manko betrifft die Angaben zur Speicherdauer von Daten. Zwar sind die Verarbeitungszwecke nachvollziehbar, doch bleibt offen, wie lange bestimmte Informationen konkret gespeichert werden.

Die Bereitstellung früherer Fassungen der Datenschutzerklärung würde die Transparenz und das Vertrauen weiter stärken.

Die Nutzung von Dritt-Diensten außerhalb Europas ist laut Datenschutzerklärung abgesichert – etwa durch Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse.

Hinsichtlich des Cookie-Verhaltens sieht LOVOO recht viele Cookies vor. Dem Nutzer bleibt jedoch die volle Kontrolle: Es ist auf einfache Weise möglich, alle Cookies abzulehnen. Wir haben keine Anzeichen für Gestaltungen entdeckt, die ein Ablehnen erschweren würden.

EUSEC® Bewertungen, Testsiegel und Gütesiegel

Was ist der Unterschied zwischen einem Check, einem Test und einer Zertifizierung? Welche Aussagekraft haben diese jeweils? Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an eusec@bay-sec.de.

Einstieg
EUSEC® Check (Datenschutz)
Eine Prüfung umfasst eine systematische Bewertung (ein Rating) des Datenschutzes auf Basis festgelegter EUSEC®-Kriterien.
  • Nicht AWARD-fähig
  • Einfache Bewertungsgrafik
  • 22 Prüfpunkte
  • Prüfung nach EUSEC® Maßstäben
  • Kostenlos
  • Bewertung durch Experten
  • Nutzung der Bewertungsgrafik stark eingeschränkt (z.B. nur Online auf eigener Webseite).
Standard
EUSEC® Test (Datenschutz+Security)
Höhere Aussagekraft: Es findet ein umfassender Security-Test nach standardisiertem EUSEC® Testverfahren statt. Hält das Produkt oder Unternehmen was es verspricht?
  • AWARD-fähig
  • Testsiegel
  • 60 Prüf-/Testpunkte
  • Bewertung + Security-Test
  • kostenpflichtig
  • Umfassender Test des Produkts
  • Testsiegel-Nutzung umfassend erlaubt (z.B. Online, Print, Shops, Radio, TV).
Gold Standard
EUSEC® Zertifizierung (Datenschutz+Security)
Das zertifizierte Produkt oder Unternehmen wird kontinuierlich überwacht. Ein EUSEC® Gütesiegel wird mit bestimmten Garantien für den Datenschutz und IT-Sicherheit vergeben. Die Garantiebedingungen werden bei der Vergabe offen gelegt.
  • AWARD-fähig
  • Gütesiegel
  • 60 Prüf-/Testpunkte
  • 3 Zertifizierungsschritte
  • Bewertung + Security-Test + ständige Kontrollen
  • kostenpflichtig
  • Ständige Kontrollen und Überwachungen
  • Gütesiegel-Nutzung am meisten erlaubt, auch vor Gericht.
So wurde bewertet

Autor: Benjamin S. Nitzinger
Durchführung: Mai 2025.
ID: 2505-14

Grundsätze: Erfahren Sie hier mehr zu unseren Bewertungsgrundsätzen, die auch für diese Analyse galten: „So arbeiten wir“ bzw. https://eusec.info/de/so-arbeiten-wir/

Ziel: Ziel der Bewertung ist die Beurteilung der Datenschutzerklärungen und Validierung durch eigene Prüfungen und Tests – jeweils auf Basis des EUSEC-DC25-A-Verfahrens.

Gegenstand der Bewertung: Untersucht wurden die Datenschutz-Erklärungen des Dienstes und durch Prüfungen bzw. Tests validiert.

Konzept: Es wurde das hier offengelegte Konzept EUSEC-DC25-A angewendet, das Verfahren und Bewertungskriterien umfasst. Das Konzept gibt unsere Einschätzung und Meinung wieder, was wir als wichtig erachten. Das Prüfverfahren beruht auf privat entwickelten Kriterien. Es handelt sich nicht um eine Zertifizierung nach DSGVO Art. 42.

Konzept

Offenlegung des Konzepts „EUSEC-DC25-A“

Dynamische Analyse und UI/UX-Evaluation:
Der Dienst und die Webseite des Anbieters wurde auf handelsüblichen Smartphones mit aktuellem Betriebssystem (Android oder iOS) aufgefrufen. Die Website wurde unter Nutzung gängiger Browser (Chrome oder Edge) und Betriebssysteme (Mac, Linux oder Windows) betrachtet. Virtuelle Hardware oder Simulatoren kamen nicht zum Einsatz. Bei der Methode der dynamischen Analyse wurde das zu untersuchende Objekt ausgeführt, um spezifische Aufgabenstellungen nachvollziehbar zu bewerten. Im Rahmen der UI/UX-Evaluation wurde ermittelt, ob bestimmte Nutzerinteraktionen innerhalb definierter Grenzen und unter Berücksichtigung der Benutzerfreundlichkeit umsetzbar sind (z. B. Wie viele Klicks sind erforderlich, um alle Cookies zu deaktivieren?).

Dokumentenprüfung:
Ein qualifizierter Datenschutzauditor bewertete die Datenschutzerklärungen inhaltlich und formell.

Für jede erfüllte Anforderung wird eine entsprechende Punktzahl vergeben. Die Fragestellungen sind so aufgebaut, dass pro Bereich eine maximale Punktzahl erreicht werden kann. Die jeweils höchstmögliche Punktzahl wird im Bericht transparent ausgewiesen.

Unterpunkte, die nur bei Vorliegen bestimmter Bedingungen berücksichtigt werden, sind durch rechtsbündige Formatierung hervorgehoben. Zusätzlich gibt es sogenannte K.O.-Kriterien, die mit einem „X“ markiert sind. Ist ein solches Kriterium erfüllt, können für den entsprechenden Abschnitt keine Punkte vergeben werden. Wird eine Anforderung nicht vollständig, jedoch teilweise oder auf anderem Weg sinnvoll erfüllt, können Teilpunkte vergeben werden.

Bewertungskonzept mit standardisierten Kriterien:
Ein standardisiertes Vorgehen und standardisierte Kriterien für Apps wurde  angewandt. Die Bewertung umfasst die Datenschutz-Erklärung der Webseite des Anbieters.

Kriterium für diese Kategorie:
Dieses Konzept gilt für digitale Angebote mit einer App.

GESAMTURTEIL (100%)

Maximale Punkte

Punkte

Schritt

Änderungen der Datenschutz-Erklärung

20

5

Ist eine explizite Information nach erfolgten Änderungen in der App gemäß Datenschutzerklärung vorgesehen?

5

Ist eine explizite Information nach erfolgten Änderungen in der E-Mail gemäß Datenschutzerklärung vorgesehen?

3

Ist eine explizite Information nach erfolgten Änderungen auf der Website gemäß Datenschutzerklärung vorgesehen?

3

Ist ein Datum auf der Datenschutzerklärung angegeben?

4

Wird auch die frühere Version der Datenschutzerklärung zur Ansicht angeboten?

2

Sieht die Datenschutzerklärung lediglich eine Aktualisierung und Veröffentlichung neuer Datenschutzrichtlinien auf der Website vor?

1

Beschreibt die Datenschutzerklärung lediglich, dass die Erklärung regelmäßig aktualisiert wird, aber nicht, wie und wo der Kunde sich selbst darüber informieren kann?

Verschlüsselung

35

20

Ist der Datenverkehr der Anbieter-Website verschlüsselt?

15

Werden aktuelle Verschlüsselungsverfahren verwendet (TLS 1.2 und TLS 1.3, jedoch nicht TLS 1.0 und TLS 1.1)?

Möglicherweise unfaire Datenschutz-Bestimmungen

10

4-10

Wie viele Anzeichen bestehen dafür, dass es unfaire Datenschutzbestimmungen gibt?
10 Punkte werden vergeben, wenn keine Anzeichen erkannt werden.
7 Punkte gibt es, wenn wenige (maximal drei Stellen) Anzeichen für unfaire Datenschutzbestimmungen erkannt werden, die alle im geringfügigen Rahmen bleiben.
4 Punkte erhält man, wenn mehrere (maximal fünf Stellen) Anzeichen für unfaire Datenschutzbestimmungen erkannt werden, die alle im geringfügigen Rahmen bleiben.
0 Punkte werden in allen anderen Fällen vergeben.

Automatisierte Entscheidungsfindung

10

10

Ist die automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling ausgeschlossen?

5

Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling statt, aber es ist ein deutlicher Grund angegeben?

2

Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling statt, aber es ist nicht vollständig verständlich?

0

Fehlt eine Aussage bezüglich automatisierter Entscheidungsfindung oder Profiling und gibt es Anzeichen, dass diese dennoch stattfindet?

Betroffenenrechte

20

10

Wird über alle Betroffenenrechte informiert?

0-10

Wie viele Schwächen bei der Information über Betroffenenrechte können erkannt werden (z. B. undeutlich, nicht vollständig klar)?
10 Punkte, wenn nur keine erhebliche Schwäche identifiziert werden konnte.
7 Punkte, wenn wenige erhebliche (maximal 3 Stellen) Schwächen identifiziert werden.
4 Punkte, wenn mehrere erhebliche (maximal 5 Stellen) identifiziert werden.
0 Punkte, wenn viele erhebliche (ab 9 Stellen) identifiziert werden.

Tracking

25

25

Sind keine Tracking-Maßnahmen vorgesehen?

10

Ist das Tracking kontrollierbar als Ganzes (bedeutet: vollständig deaktivierbar und nicht nur in Teilen)?

10

Findet das Tracking in anonymisierter Form statt?

5

Wenn nein, findet das Tracking in pseudonymisierter Form statt?

3

Ist das Tracking sinnvoll begründet?

Standort des Anbieters

10

10

Ist der Standort des Anbieters in Deutschland?

8

Wenn nein: Ist der Standort des Anbieters ansonsten in der EU oder in einem Land, wo die DSGVO gilt?

6

Wenn nein: Ist der Standort in einem Land, in dem ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt?

6

Wenn nein: Ist das Unternehmen durch ein Datenschutz-Abkommen (z. B. EU-US Data Privacy Framework) abgedeckt?

6

Wenn nein: Wurden gemäß Datenschutzerklärung Verträge mit Standardvertragsklauseln gemäß der Europäischen Kommission abgeschlossen?

3

Wenn nein, informiert der Anbieter transparent darüber und holt eine explizite und informierte Einwilligung für die Datenverarbeitung ein und sieht der Anbieter spezifische Kontaktkanäle für Datenschutz-Anfragen vor (z. B. E-Mail oder Formular für Datenschutz-Anfragen)?

Sprache

10

10

Ist die Datenschutzerklärung in Zielgruppen-Sprache (z.B. Deutsch)?

5

Ist die Datenschutzerklärung NUR in englischer Sprache, aber nicht in Zielgruppen-Sprache (z.B. Deutsch)?

0

Ist die Datenschutzerklärung weder in der Zielgruppen-Sprache (z.B. Deutsch) noch Englisch?

Datenverkauf

10

10

Ist kein Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte vorgesehen?

5

Wenn Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe vorgesehen ist, kann dies durch Wahlmöglichkeiten kontrolliert (z. B. Opt-In) werden und ist der Verkauf standardmäßig deaktiviert?

2

Wenn Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe vorgesehen ist, ist dies standardmäßig „aktiviert“ und kann der Verkauf durch Wahlmöglichkeiten kontrolliert (z. B. Opt-Out)?

3

Wenn Verkauf bzw. kommerzielle Weitergabe vorgesehen ist, sind die Dritten bzw. Käufer konkret benannt?

X

Gibt es Anzeichen, dass persönliche Daten verkauft oder weitergegeben werden, ohne dass dies offengelegt wird?

Nutzung von Dritt-Diensten aus Dritt-Ländern

10

10

Findet keine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte statt, um die Dienstleistung zu erbringen?

8

Gibt es gemäß der Datenschutzerklärung Dienste zum Zwecke der Verarbeitung persönlicher Daten von Anbietern aus Deutschland, der EU oder einem Land mit Angemessenheitsbeschluss oder sind diese durch ein anderweitiges Datenschutz-Abkommen (z. B. EU-US Data Privacy Framework) abgedeckt?

5

Wenn nein, sind Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission gültig und wird der Nutzer explizit um Zustimmung gefragt?

3

Wenn auch keine Standardvertragsklauseln abgeschlossen wurden, wird explizit um Zustimmung gefragt und dies in einfach zugänglicher sowie in der Datenschutzerklärung offengelegt?

Verantwortlicher

10

10

Ist der Verantwortliche vollständig benannt? Vollständig bedeutet: Firmenname, Anschrift, Land, eMail Adresse, Telefonnummer und Fax sind aufgeführt.

8

Ist der Verantwortliche benannt, mit Firmenname, Anschrift, Land, und Telefonnummer. Aber es fehlen eMail Adresse oder Fax.

6

Ist der Verantwortliche benannt, mit Firmenname, Anschrift, Land, und Telefonnummer sind aufgeführt. Aber es fehlen eMail und Fax.

4

Ist der Verantwortliche nur grob benannt? Grob bedeutet: Firmenname, Anschrift, Land. Aber es fehlen eMail, Fax und Telefonnummer.

2

Ist der Verantwortliche lediglich namentlich benannt? Aber es fehlen weitere Angaben wie, Anschrift, eMail, Fax und Telefonnummer.

0

Der Verantwortliche ist nicht benannt und/oder erschwert identifizierbar.

Datenschutzbeauftragter

10

10

Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt und vollständig mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten (eMail und Fax) angegeben?

8

Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt, aber Kontaktdaten unvollständig, z.B. eMail oder Fax fehlen ?

3

Ist ein Datenschutzbeauftragter benannt, aber ohne weitere Kontaktdaten?

0

Es ist kein Datenschutzbeauftragter benannt.

Verständlichkeit

35

10

Sind die Formulierungen der Datenschutzerklärung verständlich und werden komplizierte Begriffe (z. B. Fachbegriffe) vermieden?

8

Werden nur wenige komplizierte Begriffe verwendet?

5

Werden an einigen Stellen komplizierte Begriffe verwendet?

2

Werden an vielen Stellen komplizierte Begriffe verwendet?

0

Ist die Datenschutzerklärung als nicht verständlich für normale Verbraucher einzustufen?

Lesbarkeit

10

10

Ist das Format und Struktur sehr gut lesbar? Ist die Schriftgröße angemessen? Ist die Schriftart sehr gut lesbar? Sind die Formatierungen sehr gut aufgebaut? Werden die Texte in einer gut lesbaren Ansicht dargestellt?

7

Es bestehen geringe Mängel an einem oder zwei obigen Kriterien.

5

Es bestehen beachtenswerte Mängel an mehreren obigen Kriterien.

4

Es bestehen erhebliche Mängel, jedoch nicht gravierend.

0

Es bestehen ernsthafte Mängel. Die Lesbarkeit wird erheblich erschwert!

Aktualität

10

10

Macht die Datenschutz-Erklärung einen aktuellen Eindruck? Ist ein Datum angegeben? Liegt das Datum weniger als 1 Jahre zurück?

7

Macht die Datenschutz-Erklärung einen aktuellen Eindruck? Ist ein Datum angegeben? Liegt das Datum weniger als 3 Jahre zurück?

5

Macht die Datenschutz-Erklärung einen aktuellen Eindruck? Es fehlt aber ein Datum?

0

Die Datenschutz-Erklärung macht einen veralteten Eindruck, das Datum liegt länger als 4 Jahre zurück oder es fehlt das Datum komplett.

Zugänglichkeit

10

10

Datenschutzerklärung ist leicht zugängilich mit 1 Klick. Datenschutz-Erklärung kann später wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden.

8

Datenschutzerklärung ist zugängilich mit 2 Klicks oder weniger. Datenschutz-Erklärung kann später wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden.

6

Datenschutzerklärung ist zugängilich mit 3 Klicks oder weniger. Datenschutz-Erklärung kann später wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden.

3

Datenschutz-Erklärung kann nach erstmaligem Aufruf nicht mehr wieder aufgerufen werden oder alternativ weg-gespeichert, oder weg-kopiert werden.

0

Datenschutzerklärung ist nicht zugänglich oder Link funktioniert nicht.

Versionierung

10

10

Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht und leicht erkenntlich (mit maximal 2 Klicks).

8

Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht, aber zugänglich (3 oder 5 Klicks).

6

Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht, aber nicht komfortabel zugänglich (3 oder 5 Klicks).

2

Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind veröffentlicht, aber schwerer zugänglich (5 oder 6 Klicks).

0

Frühere Versionen der Datenschutz-Erklärung sind nicht veröffentlicht oder es sind 7 Klicks oder mehr notwendig.

Technisch-Organisatorische Maßnahmen

10

10

Es wird versichert, dass technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten bestehen. Die Beschreibung ist umfassend.

5

Es wird versichert, dass technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten bestehen. Die Beschreibung ist akzeptabel.

0

Es wird nicht versichert, dass technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten bestehen.

Verarbeitungsumfang und Zwecke

40

10

Werden die verarbeiteten Informationen nicht nur umschrieben (z. B. Geräte-Daten), sondern konkret genannt (z. B. IP-Adresse)?

7

Werden die verarbeiteten Daten nur umschrieben in Kategorien – aber nicht konkret benannt?

0

Werden die verarbeiteten Daten weder in Kategorien umschrieben noch konkret benannt?

10

Ist ein konkreter Zweck benannt?

0

Fehlt der konkrete Zweck?

10

Wird für die Verarbeitung eine konkrete Rechtsgrundlage aufgeführt?

5

Wird für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage genannt, aber diese ist ev. nicht umfassend oder nicht klar genug beschrieben?

0

Wird für die Verarbeitung keine Rechtsgrundlage aufgeführt?

10

Wird konkret aufgeführt wie lange die Daten gespeichert werden?

7

Wird die Speicherdauer an einigen Stellen lediglich umschrieben, aber es fehlen konkrete Nennungen?

0

Wird auf die Speicherdauer gar nicht eingegangen?

App Installation

20

20

Ist die App über offizielle App-Stores installierbar?
Lässt sich die App über vertrauenswürdige Stores wie den App Store (Apple), Google Play oder Samsung Galaxy Store installieren? Offizielle Bezugsquellen sind bevorzugt.

6

Wenn nein, erfolgt der Download nur über einen QR-Code oder einen Link, jeweils von der Website des App-Herstellers?

2

Wenn nein, ist die App nur über Drittanbieter oder inoffizielle Quellen verfügbar?

App Informationen

20

20

Wird vor der Installation der App umfassend über Datensicherheit informiert?
Die Informationen sollten konkret erfasste Daten nennen und angeben, ob Daten mit Dritten geteilt werden. Beides ist erfüllt, wenn es entweder direkt angegeben ist oder in einer verlinkten Datenschutzerklärung ersichtlich wird.

Cookies auf Dienste-Website

40

40

Werden optionale Cookies (z. B. zu Statistik- oder Marketingzwecken) vollständig vermieden?

10

Wenn verständlich und übersichtlich: 10 Punkte.
Wenn mehrere (3 bis 9 Stellen) unverständlich oder unübersichtlich sind: 5 Punkte.
Wenn viele Punkte (10 Stellen und mehr) missverständlich, unverständlich oder unübersichtlich sind: 0 Punkte.
Wie viele Klicks sind notwendig, um alle nicht notwendigen Cookies abzulehnen?

0-15

Wie viele Klicks sind notwendig, um alle nicht notwendigen Cookies abzulehnen?
Bei 2 Klicks oder weniger: 15 Punkte.
Bei 3–4 Klicks: 10 Punkte.
Bei 5–10 Klicks: 6 Punkte.
Bei 11 Klicks oder mehr: 4 Punkte.
Bei 20 Klicks oder mehr: 0 Punkte.

0-10

Wie viele Klicks sind notwendig, um nach getroffener Auswahl Änderungen vorzunehmen?
Bei 2 Klicks oder weniger: 10 Punkte.
Bei 3–4 Klicks: 8 Punkte.
Bei 5–10 Klicks: 6 Punkte.
Bei 11 Klicks oder mehr: 4 Punkte.
Bei 20 Klicks oder mehr: 0 Punkte.

x

Wird die Cookie-Auswahl sehr erschwert (z. B. durch Dark Patterns oder komplizierte Gestaltung)?
Eine Erschwerung liegt vor, wenn mehr als 20 Cookies jeweils einzeln entschieden werden müssen.

 

Bewertungsverfahren

Jeder Schritt wird mit Punkten bewertet. Die spezifischen Kriterien für die jeweilige Punktevergabe sind im Konzept dokumentiert. Wird ein Kriterien teilweise erfüllt, können auch anteilige Punkte vergeben werden. Wird ein Kriterium auf eine andere Art gelöst, als angenommen, aber das Ziel wird dennoch erreicht, können dennoch Punkte vergeben werden. Pro Bereich werden die Punkte der einzelnen Schritte addiert. Für jeden Bereich wird prozentual berechnet, wie viele Punkte von den maximal möglichen Punkten erreicht wurden. Anhand des folgenden Bewertungsschlüssels ergibt sich dann die Bezeichnung und die Note. Die Verteilung innerhalb der Bewertungsbereiche erfolgt anteilig, z. B. entsprechen 88 % der Note 1,4, 94 % beispielsweise der Note 1,2.

Für jeden Bereich wird eine Note berechnet sowie eine Bezeichnung festgelegt. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel für die Bewertung der Bereichsergebnisse:

Prozentual erreichte Punktzahl im jeweiligen Bereich

= Note

= Bezeichnung

100% – 88%

= 1,0 – 1,5

= Sehr gut

87% – 70%

= 1,51 – 2,5

= Gut

69% – 55%

= 2,51 – 3,5

= Befriedigend

54% – 50%

= 3,51 – 4,5

= Ausreichend

49% – 40%

= 4,51 – 5,5

= Mangelhaft

39% – 0%

= 5,51 – 6,0

= Ungenügend

Gesamt- oder Teilbewertungen werden mit einer Stelle nach dem Komma angegeben und vorher entsprechend aufgerundet oder abgerundet. Zum Beispiel würde die Note 1,44 auf 1,4 abgerundet, aber die Note 1,45 würde auf 1,5 aufgerundet.

Berechnung der Gesamtbewertung

Wenn alle Bereiche gleich gewichtet sind, gilt die mit dem arithmetischen Mittelwert errechnete Note als Gesamtnote. Folgende Formel wird angewandt:

Gesamtnote =

Ni

n

Wenn es eine unterschiedliche Gewichtung je Bereich gibt, gilt die mit der gewichteten Durchschnittsformel errechnete Note als Gesamtnote. Folgende Formel wird angewandt:

Gesamtnote =

(Ni× Wi)

Wi

Ni seien die jeweiligen Bewertungen als Note, und Wi seien jeweiligen Gewichtungen. n sei die Anzahl der in die Berechnung zu berücksichtigenden Bewertungen als Note. Das errechnete Ergebnis wird wird als Note als Zahl und als ausgeschriebene Bewertung dargestellt. Es gilt folgender Bewertungsschlüssel:

= Errechnete Gesamtbewertung

= Bewertung ausgeschrieben

= Award Qualifikation

1,0 – 1,5

Sehr gut

qualifiziert für EUSEC DATENSCHUTZ-AWARD

1,51 – 2,5

Gut

2,51 – 3,5

Befriedigend

3,51 – 4,5

Ausreichend

4,51 – 5,5

Mangelhaft

5,51 – 6,0

Ungenügend

Die Voraussetzung für einen Award ist eine Gesamtbewertung von 1,0 bis 1,5.

Nutzungsbedingungen & Rechtliches

© BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH – Alle Rechte vorbehalten.

Eine Nutzung der Berichte, Texte, Artikel, Dokumente, Grafiken und anderer Werke über den unten verlinkten hinaus gehenden Regelungen, insbesondere eine werbende, gewerbliche oder kommerzielle Nutzung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist ggf. kostenpflichtig. Bitte kontaktieren Sie die BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH unter lizenz@bay-sec.de.

Es gelten unsere Nutzungs- und Lizenzbedingungen sowie rechtliche Hinweise, welche Sie hier bzw. unter https://eusec.info/de/lizenz-und-nutzungsbedingungen/ finden.

Transparenzhinweise

Bei uns hat Vertrauen, Unbestechlichkeit und Transparenz oberste Priorität. Daher haben wir uns zu folgender Offenlegung freiwillig verpflichtet.

  1. Ursprung der grundsätzlichen Idee: BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH
  2. Identität des Veranstalters: BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH
  3. Wurde die Bewertung vor der Durchführung mit dem Hersteller/Anbieter abgesprochen oder beauftragt: nein
  4. Wurde die Bewertung vor der Durchführung mit einem möglichen Konkurrenten des Anbieters/Herstellers abgesprochen oder beauftragt: nein
  5. Wurde Werbung mit Ergebnissen, Marken oder anderen Kennzeichen gestattet: nein
    3.1 Offenlegung der Bedingungen und Entgelte: Nicht relevant, da nein.
  6. Wurde künstliche Intelligenz bei Erstellung dieses Artikels verwendet?: Ja (z.B. Rechtschreibprüfung).

Verantwortlich im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV:

BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH
Benjamin Salko Nitzinger
Stoißberg 79
83454 Anger

Der Bericht und die Ergebnisse basieren ausschließlich auf den durchgeführten Checks und sind unabhängig von kommerziellen Interessen oder Einflussnahme durch Dritte. Das Ergebnis ist unabhängig von etwaigen Lizenzgebühren für das Gütesiegel oder die Verwendung des Berichts. Das Ergebnis darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters für werbliche Zwecke genutzt werden. Die Methoden und Bewertungskriterien sind transparent und öffentlich zugänglich. Weitere Details finden Sie auf unserer Website. Die redaktionelle Verantwortung für den Bericht liegt bei der BaySec – Bayerische Gesellschaft für Cybersicherheit mbH, die die Bewertung unabhängig und ohne Einflussnahme Dritter durchgeführt hat. Die Verantwortung wird von den zuständigen Mitarbeitern getragen, die die Bewertung unter transparenten und definierten Kriterien durchgeführt haben.

Stoißberg 79, 83454 Anger

eusec@bay-sec.de

+49 (0)8641 6270010

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